VZ 283-30 nach StVO
 Haltverbot Mitte
Rechte Seite

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Halteverbot (HV) / Ladezone / Halteverbotszone (HVZ)

Schilderdienst Umzüge Hofmann
 Wiesbaden
0611.44 33 88
eMail: info@Umzuege-Hofmann.de

Sie erreichen uns telefonisch
Mo. bis Sa. von 7:00 Uhr - 20:00 Uhr
oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Wir verleihen nur Halteverbotsschilder
 Was wir nicht machen ist Halteverbotsschilder aufstellen / Halteverbotszonen einrichten.

VZ 283-20 nach StVO
 Haltverbot Ende
Rechte Seite

VZ 283-10 nach StVO
 Haltverbot Anfang
Rechte Seite

VZ 1060-31 Haltverbot
 auch auf dem Seitenstreifen

Der Preis  für die Miete der Schilder einer Standard Halteverbotszone für
 bis zu 7 Tage (siehe AGB) beträgt

€ 90,--
Die Standard  Halteverbotszone besteht aus
2 Halteverbots Schilder, 2 Zusatzzeichen mit von uns nach Ihren Angaben bedrucktem Zeitzusatz, 2 Verkehrszeichen 1060-31,
2 Masten und 4 bis 6 Bodenplatten.
Unsere Preise richten sich an Endverbraucher und sind Endpreise.

Stand 01.01.2026

VZ 286 nach StVO
Eingeschränktes Haltverbot.

Die Verkehrsschilder müssen mindestens 4 Werktage vor dem Umzug aufgestellt werden wobei der Tag des Aufstellen und der Tag der Gültigkeit (Umzugstag) nicht zählt. Sie sollten Halteverbotszeichen 283  nach StVO (absolutes Haltverbot) einrichten.

Schilderverleih
von Halteverbotsschilder
für private Selbsteinrichter

Abholinformationen / Halteverbotsschilder selbst aufstellen.

AGB Halteverbot

Home/Preise/Info

Halteverbotsschilder mieten / Info zu VZ

Impressum & Datenschutz

Schilder Bestellen

HVZ Li Seite #2

Für den Fall das Sie uns beauftragen möchten Warten Sie bitte mit der Beauftragung an uns nicht bis Sie von der Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung erhalten haben. Die Behörde benötigt für das Ausstellen oft mehrere Wochen. Wir benötigen 2 Tage Vorlaufzeit für das Herstellen der individuellen Datumsschilder (wann die Halteverbotszone gelten soll).

Straßenverkehrsbehörden
Falls Sie selbst bei  der Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung zum Aufstellen der Halteverbotszeichen beantragen wollen.

Straßenverkehrsbehörde Hochheim

Straßenverkehrsbehörde Hofheim

Straßenverkehrsbehörde Idstein

Straßenverkehrsbehörde Mainz

Straßenverkehrsbehörde Niedernhausen

Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden

VZ 283-20 Absolutes Halteverbot Ende rechte Seite
VZ 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang rechte Seite
VZ 286 Eingeschränktes Haltevertbot
VZ 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte rechte Seite
VZ Warnkegel

Warnkegel

VZ 605-10 Warnbarke linksabweisen

VZ 605-10 Warnbarke linksabweisend
VZ 1060-31 Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen

 

Ablauf von der Beauftragung
 bis zur Rückgabe der
 Halteverbotsschilder.

Schilder Bestellen

Schilder Bestellen

Ablauf der Beauftragung

Halteverbot selbst einrichten

Halteverbotsschilder falsch aufgestellt

Die Do-it-yourself-Schlacht

Stuhl auf dem Parkplatz

 

Achtung! Wenn Sie bei uns das erste Mal Haltverbotsschilder ausleihen wollen, lesen Sie bitte zuerst unsere Abholmodalitäten und Aufbauanleitungen.
 Diese können Sie auch später immer wieder nachlesen auch ohne einen Auftrag zu erteilen.

Schilder Bestellen

Sie holen die Schilder bei uns in Wiesbaden ab. Die Schildermaste sind zweigeteilt, lassen sich ohne Werkzeug zerlegen / montieren und können mit einem PKW, am besten einem Kombi, transportiert werden.

Um Halteverbotsschilder au
fstellen zu dürfen benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Diese können Sie selbst beantragen oder wir erledigen dies für Sie. Sie können das selbst entscheiden.
Stellen wir für Sie den Antrag, so berechnen wir Ihnen nur die Kosten der Straßenverkehrsbehörde, die Antragstellung durch uns ist ein kostenfreier Service für Sie.
Einen Link zum Online-Antragsformular finden Sie auf unseren Seiten der Straßenverkehrsbehörden.

Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Seit 2020 betragen zum Beispiel in Wiesbaden die Gebühren einer Einzelgenehmigung mindestens € 50,--. Die Bearbeitungszeit einer Einzelgenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel zwei Wochen.

Für Wiesbaden können Sie über uns kurzfristig eine Genehmigung erhalten.
Hierbei handelt es sich um ein Meldeverfahren im Rahmen einer Jahresgenehmigung und nicht um die Beantragung einer Einzelgenehmigung. Der Vorteil liegt darin, dass wir nur das Einrichten einer HVZ mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Tagen anzeigen müssen.

Die Kosten für uns setzen sich um eine im Vorjahr zu entrichtende Jahresgebühr, zuzüglich einer Gebühr pro gemeldeter HVZ, Verwaltungskosten usw. zusammen. Unabhängig eines oftmals nicht Kostendeckenden Verfahrens berechnen wir dem AG hierfür pauschal € 40,-- für Gültigkeit der HVZ bis zu 3 Tagen und von € 70,-- bei einer Gültigkeit von 4 Tagen bis zu 7 Tagen und von € 90,-- bei einer Gültigkeit von 8 Tagen bis zu 30 Tagen. Es ist also nicht nur billiger, sondern es geht auch schneller.

Für alle anderen Städte gilt, wenn Sie es wünschen, stellen wir bei der Straßenverkehrsbehörde einen Einzelantrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einrichten der  Halteverbotszone.

Die Kosten der Genehmigung berechnen wir Ihnen in gleicher Höhe ohne Zuschlag  weiter.

Für den Fall das Sie uns beauftragen möchten Warten Sie bitte mit der Beauftragung an uns nicht, bis Sie von der Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung erhalten haben. Die Behörde benötigt für das Ausstellen oft mehrere Wochen. Wir benötigen 2 Tage Vorlaufzeit für das Herstellen der individuellen Datumsschilder (wann die Halteverbotszone gelten soll).

Wir stellen Ihnen die Schilder.Wir beschriften für Sie die Schilder mit dem Gültigkeitsdatum auf reflektierenden Zusatzschilder.

Sie müssen die Schilder selbst aufstellen. Sie müssen die Schilder wieder zu uns zurückbringen.

Bild zeigt Haltverbot linke Seite
 (Umgangssprachlich “Halteverbot”)
VZ 283-21 (Anfang)
VZ 283-11 (Ende)