Ablauf von der Beauftragung bis zur Rückgabe der Halteverbotsschilder

1.) Den Bestellschein auf unserer Webseite ausfüllen ist obligatorisch.
Um Halteverbotsschilder aufstellen zu dürfen benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Diese können Sie selbst beantragen oder wir erledigen dies für Sie. Sie können das selbst entscheiden.
Stellen wir für Sie den Antrag, so berechnen wir Ihnen nur die Kosten der Straßenverkehrsbehörde, die Antragstellung durch uns ist ein kostenfreier Service für Sie.
Einen Link zum Online-Antragsformular finden Sie auf unseren Seiten Straßenverkehrsbehörden.

Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Seit 2020 betragen zum Beispiel in Wiesbaden die Gebühren einer Einzelgenehmigung mindestens € 50,--. Die Bearbeitungszeit einer Einzelgenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel zwei Wochen.

Für Wiesbaden können Sie über uns kurzfristig eine Genehmigung erhalten.
Hierbei handelt es sich um ein Meldeverfahren im Rahmen einer Jahresgenehmigung und nicht um die Beantragung einer Einzelgenehmigung. Der Vorteil liegt darin, dass wir nur das Einrichten einer HVZ mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Tagen anzeigen müssen.

Die Kosten für uns setzen sich um eine im Vorjahr zu entrichtende Jahresgebühr, zuzüglich einer Gebühr pro gemeldeter HVZ, Verwaltungskosten usw. zusammen. Unabhängig eines oftmals nicht Kostendeckenden Verfahrens berechnen wir dem AG hierfür pauschal € 40,-- für Gültigkeit der HVZ bis zu 3 Tagen und von € 70,-- bei einer Gültigkeit von 4 Tagen bis zu 7 Tagen und von € 90,-- bei einer Gültigkeit von 8 Tagen bis zu 30 Tagen. Es ist also nicht nur billiger, sondern es geht auch schneller.

Für alle anderen Städte gilt, wenn Sie es wünschen, stellen wir bei der Straßenverkehrsbehörde einen Einzelantrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einrichten der  Halteverbotszone.

Die Kosten der Genehmigung berechnen wir Ihnen in gleicher Höhe ohne Zuschlag  weiter.

Für den Fall das Sie uns beauftragen möchten Warten Sie bitte mit der Beauftragung an uns nicht, bis Sie von der Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung erhalten haben. Die Behörde benötigt für das Ausstellen oft mehrere Wochen. Wir benötigen 2 Tage Vorlaufzeit für das Herstellen der individuellen Datumsschilder (wann die Halteverbotszone gelten soll).

2.) Sie erhalten von uns per eMail eine Auftragsbestätigung mit einer Vorabrechnung.
Die Fest-Preis-Miete beträgt € 80,-- für bis zu 7 Kalendertage (siehe AGB), gerechnet ab inklusive des Tags der vereinbarten Bereitstellung.

3.) Nach Zahlungsausgleich unserer Rechnung stellen wir Ihre individuellen Datumsschilder her und montieren die Halteverbotsschilder.

4.) Sobald die Schilder fertig konfektioniert sind erhalten Sie von uns per eMail die Adresse mitgeteilt wo Sie die Schilder jederzeit und ohne Terminabsprache abholen können.

Es kann sein, dass die Schilder früher als zugesagt fertig wurden, Sie können aber müssen diese nicht vorher abholen.


Sie erhalten von uns Informationsmaterial.
Die Schildermaste lassen sich ohne Werkzeug  in 4 Teile demontieren/montieren und passen in einen PKW-Kombi.

 

5.) Nach der vereinbarten Mietdauer bringen Sie die Schilder bitte wieder dorthin zurück wo Sie diese abgeholt haben und stellen diese so wie bei Abholung wieder auf den Hof.

Legen Sie bitte die Bodenplatten so wie bei Abholung in eine freie Bucht. Anschließend stecken Sie die Schildermaste in die vorgesehen kleinen Vierkantlöcher.

Geben Sie kurz telefonisch oder per eMail Bescheid, damit ist der Mietvorgang beendet.

Abholinformationen / Halteverbotsschilder selbst aufstellen.

AGB Halteverbot

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Stand 01.02.2024