Abholinformationen / Halteverbotsschilder selbst aufstellen.

 

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Halteverbotsschilder mieten / Info zu VZ

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Schilderdienst Umzüge Hofmann
 Wiesbaden
0611.44 33 88
eMail: info@Umzuege-Hofmann.de

Sie erreichen uns telefonisch
Mo. bis Sa. von 7:00 Uhr - 20:00 Uhr
oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Wir verleihen nur Halteverbotsschilder
 Was wir nicht machen ist Halteverbotsschilder aufstellen / Halteverbotszonen einrichten.

 

 

Allgemeine Bedingungen für das Verleihen von Haltverbotschilder.
 

Die nachfolgenden Bedingungen werden bei Auftragserteilung zum Anmieten von Haltverbotsschilder / Verkehrszeichen (im Folgenden VZ genannt) vollständig durch den Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) anerkannt.
Diese Bedingungen sollen als Grundlage für die Beauftragung des AG mit uns, der Fa. Umzüge Hofmann (im Folgenden AN genannt), dienen.

Abweichende Bedingungen des AG gelten nicht, auch wenn der AN diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen  unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen / Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung oder Bestimmung treten gesetzliche Vorschriften.
Der AN kann andere mit der Verleihung von VZ beauftragen.

Der AN bestätigt schriftlich per eMail die Annahme des Auftrages zum Verleihen der VZ, an Werktagen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der schriftlichen Beauftragung durch den AG. Erst nach Versendung der Bestätigung gilt der Auftrag als angenommen. Sollten Sie innerhalb 24 Stunden von uns keine Nachricht erhalten haben, so schauen Sie zunächst in Ihrem Spamordner nach, ggf. rufen Sie uns an. Auch die spätere Korrespondenz, wie zum Beispiel die Rechnungsstellung erfolgt per eMail.

Mit der  Auftragsbestätigung zum Anmieten der VZ erhalten Sie die Rechnung. Diese ist vorab auszugleichen! Nach Zahlungsausgleich unserer Rechnung stellen wir Ihre individuellen Datumsschilder her und montieren die Halteverbotsschilder.
Sollte nach Anfertigen der Zusatz-VZ für Datum und Uhrzeit der AG den Auftrag Stornieren / von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so berechnet der AN dem AG hierfür € 30,00.  Die Restkosten für die Anmietung der VZ entfallen dann, ein eventuelles Guthaben aus der Vorabüberweisung wird Ihnen erstattet.

Wurden die Zusatz-VZ mit dem Gültigkeitsdatum / der Gültigkeitszeit nach den Vorgaben des AG angefertigt und stimmen diese nicht und müssen diese aus welchen Gründen auch immer neu angefertigt werden so werden hierfür dem AG € 30,-- in Rechnung gestellt.

Ein Bekleben, Beschriften, etc.  der bei uns ausgeliehenen VZ ist ohne vorherige Rücksprache mit uns nicht zulässig!

Sobald die Schilder fertig konfektioniert sind, Zahlungsausgleich erfolgte, erhalten Sie von uns per eMail die Adresse mitgeteilt wo Sie die Schilder jederzeit und ohne Terminabsprache abholen können.
Es kann sein, dass die Schilder früher als zugesagt fertig wurden, Sie können aber müssen diese nicht vorher abholen.

Mietdauer, verspätete Rückgabe, nicht Rückgabe der Schilder!
Die Festpreismiete für die Verleihung von VZ gilt für bis zu 7 Kalendertage, gerechnet ab inklusive des Tags der vereinbarten Bereitstellung. Verspätete Rückgabe wird pro Kalendertag mit einem Zuschlag von 7% der Festpreismiete nachberechnet.
Ist der Rückgabetermin um 5 Kalendertage überschritten so werden die VZ vom AN auf Kosten des AG abgeholt. Im Raum Wiesbaden, Idstein, Hochheim, Mainz, einschließlich der Vororte werden hierfür dem AG pro rücktransportierter Halteverbotszone Kosten in Höhe der Festpreismiete in Rechnung gestellt.

Sicherheitshinweise!
Die Bodenplatten sind rechteckig, nicht quadratisch. Die Windlast wirkt in nicht zu unterschätzender Stärke auf die Verkehrszeichen. Deshalb dürfen die Verkehrszeichen nie parallel zu den Längsseiten der Bodenplatten montiert werden.

So führt z.B. das Umstecken der Schilder parallel zu den rechteckigen Bodenplatten zu einer drastischen Reduzierung der Windlastaufnahme, die Halteverbotsschilder können schon bei geringstem Wind umkippen!

Zur Standsicherung, Aufnahme von Windkraft, müssen die Ständer mit mindestens 2, besser 3 Bodenplatten (83 kg.) beschwert werden. Wir empfehlen Ihnen pro Verkehrsschild 3 mindestes jedoch 2 Bodenplatten. Nehmen Sie nur 1 Platte besteht die Gefahr, dass diese bei starkem Wind umfallen. Für Schäden, die Sie mit den Halteverbotsschildern z.B. an geparkten PKW verursachen und für Schäden an den Halteverbotsschildern haften Sie selbst.

Stecken Sie die Vierkantrohre
nie in das große Aufnahmeloch immer in das kleine Loch der Bodenplatten! Achten Sie darauf, dass die kleinen Vierkantlöcher der Bodenplatten übereinander liegen. Die Schildermaste müssen durch alle Bodenplatten gesteckt werden.

Die Verkehrszeichen dürfen ohne Warnbarke nur auf dem Gehweg oder den Parkflächen (nicht auf der Fahrbahn) aufgestellt werden!
Der Gesetzgeber schreibt vor, die Verkehrszeichen mindestens 4 Werktage (Mo.-Sa.), (in Mainz 5 Tage), vor Beginn der Gültigkeit aufzustellen, wobei der Tag des Aufstellens und der Tag der Gültigkeit (z.B. Umzugstag) nicht zählt.

Beweissicherungsliste
Eine Beweissicherungsliste ist von
Ihnen zu erstellen und im Original mitzuführen. Einen Link zum Online-Antragsformular finden Sie auf unseren Seiten der Straßenverkehrsbehörden. Die von Ihnen erstellte Beweissicherungsliste / Genehmigungen muss am Umzugstag im LKW vorgehalten werden. Legen Sie die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde, von außen gut sichtbar auf dem Armaturenbrett aus. Beachten Sie alle in der Genehmigung gemachten Auflagen. Beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse weitere Vorgaben der Behörden. Wir empfehlen Ihnen mindestens das erste und letzte Fahrzeug, welches in der von Ihnen eingerichtete Halteverbotszone steht zu fotografieren.

Sinnvoll  ist auch das Notieren der Ventilstände. Suchen Sie sich ein Rad aus, z.B. das rechte Vorderrad. Das Ventil befindet sich an der Stelle, an der bei der Uhr die Ziffer 3 befindet. Sie notieren VR3. Eine Beweisliste fängt mit dem ersten Fahrzeug der  Halteverbotszone an und kann so aussehen:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung der oben genannten Verkehrszeichen parkten folgende Fahrzeuge im ausgeschilderten Bereich:
WI – GH 7  Mercedes VR3
Freier Parkplatz (Lücken benennen z.B. Einfahrt)
MZ – KT 2  Opel VR7
SWA – PR  VW  VR2

Auf diese Weise können Sie Beweisen, wenn dasselbe Fahrzeug dort parkt und jetzt einen anderen Ventilstand hat, dass das Fahrzeug weggefahren wurde und später wieder geparkt wurde und der Fahrer von der neuen Beschilderung Kenntnis hat.

Beantragen einer Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde im Auftrag des AG
Für das Aufstellen von VZ benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Ist das Beantragen einer amtlichen Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde als Nebenleistung des AN im Auftrag des AG Gegenstand der Beauftrag, so gilt folgendes:

Auf Wunsch des AG stellen wir, gegen gesonderte Berechnung der Gebühren, bei der Straßenverkehrsbehörde den Genehmigungsantrag. Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Seit 2020 betragen zum Beispiel in Wiesbaden die Gebühren einer Einzelgenehmigung mindestens € 50,--. Die Bearbeitungszeit einer Einzelgenehmigung beträgt in der Regel zwei Wochen.

Für Wiesbaden können Sie über uns kurzfristig eine Genehmigung erhalten.

Hierbei handelt es sich um ein Meldeverfahren im Rahmen einer Jahresgenehmigung und nicht um die Beantragung einer Einzelgenehmigung. Der Vorteil liegt darin, dass wir nur das Einrichten einer HVZ mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Tagen anzeigen müssen.

Die Kosten für uns setzen sich um eine im Vorjahr zu entrichtende Jahresgebühr, zuzüglich einer Gebühr pro gemeldeter HVZ, Verwaltungskosten usw. zusammen. Unabhängig eines oftmals nicht Kostendeckenden Verfahrens berechnen wir dem AG hierfür pauschal € 50,-- für Gültigkeit der HVZ bis zu 3 Tagen und von € 70,-- bei einer Gültigkeit von 4 Tagen bis zu 7 Tagen und von € 90,-- bei einer Gültigkeit von 8 Tagen bis zu 30 Tagen..

Für alle anderen Städte gilt, wenn Sie es wünschen, stellen wir bei der Straßenverkehrsbehörde einen Einzelantrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einrichten der  Halteverbotszone.

Die Kosten der Genehmigung berechnen wir Ihnen in gleicher Höhe ohne Zuschlag  weiter.
Im Falle der (sehr seltenen) Ablehnung der Behörde wird der AG telefonisch informiert, die Kosten bei Ablehnung für die Antragsstellung (Verwaltungsaufwand) werden dem AG von der Fa. Umzüge Hofmann  mit € 15,-- zuzüglich gegebenenfalls der Kosten für eine Vorabbesichtigung der Einsatzstelle in Rechnung gestellt und mit der Vorauskasse verrechnet / rückerstattet.

In einigen Orten, wie z.B. Mainz wird beim Aufstellen von Halteverbotsschildern auf bewirtschafteten Parkflächen, dies sind Parkflächen, die gebührenpflichtig sind, von der Straßenverkehrsbehörde ein Parkgebührenausfall erhoben.
Diese Gebühr wird Ihnen gesondert zusätzlich weiter berechnet und wird Ihnen an Hand des Gebührenbescheides der Straßenverkehrsbehörde belegt.
In Mainz wird zurzeit € 13,-- pro PKW-Parkplatz, der abgesperrt wird, und pro Tag, an dem der Umzug stattfindet, berechnet.
Sollte die Straßenverkehrsbehörde nach Eingang unseres Antrag das Stellen  von zusätzlichen Verkehrszeichen anordnen z.B. absolutes Halteverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite so wird der AN den AG darüber informieren und diesen dazu auffordern die entsprechenden geforderten zusätzlichen Verkehrszeichen auf Kosten des AG Fristgerecht aufzustellen
Die Verkehrszeichen müssen mindestens 4 Werktage, in Mainz 5 Werktage, vor der Gültigkeit (Umzugstag) aufgestellt werden wobei der Tag des Aufstellens und der Tag der Gültigkeit nicht zählt.
Das Aufstellen eines Schrägaufzuges zum Umzug bedarf einer gesonderten Genehmigung.
Nach Beendigung des Ladevorgangs sind die VZ sofort zu entfernen.

Besonderheit der Beweissicherungsliste, wenn der AN die Genehmigung beantragt!
Mit der Auftragsbestätigung übermittelt der AN dem AG eine blanko Beweissicherungsliste. Diese muss der AG nach dem Aufstellen der Halteverbotsschilder ausfüllen und umgehend dem AN zur weiteren Bearbeitung per eMail zuschicken.
Wir führen eine Reinschrift durch, gegebenenfalls mit Korrekturen (bei Bedarf mit Rücksprache des AG). Bei einigen Straßenverkehrsbehörden schicken wir, sollte die Behörde es wünscht, diese Überarbeitete Beweissicherungsliste zu. Eine Ausfertigung erhalten Sie als AG immer per eMail zugeschickt.

Zugeparkt trotz Halteverbotsschilder
Sollte die  Haltverbotszone am Umzugstag mit Fremdparker zugeparkt sein und diese Sie in der Durchführung Ihres Umzugs behindern, so können Sie sich an die Verkehrsüberwachung wenden.

Rufen Sie dort an und Schildern Sie Ihr Problem. Bitten Sie höflich, nicht fordernd, die Verkehrsüberwachung um eine Halterermittlung und darum den Falschparker, falls möglich telefonisch zu erreichen und zum Wegfahren aufzufordern. Gegebenenfalls bitten Sie die Verkehrsüberwachung, dass man einen Hilfspolizisten vorbeischickt.

Achtung! Sehr wichtig!
Sie müssen für die Polizei, die von Ihnen erstellte Beweissicherungsliste
in Papierform vorhalten. Deshalb sollten Sie diese bereits im Vorfeld ausdrucken. Das Vorzeigen auf dem Handy wird von der Polizei nicht akzeptiert.

Ebenfalls benötigen Sie die von Ihnen oder von uns beantragte und wie vorgenannt von Ihnen auf dem Armaturenbrett ausgelegte Genehmigung
der Straßenverkehrsbehörde.

Ohne diese Unterlagen wird die Polizei vor Ort nicht tätig!
Kommt inzwischen der Fahrer / Falschparker und Ihr Problem ist gelöst, rufen Sie bitte wieder bei der Verkehrsüberwachung an damit diese nicht unnötig vorbeikommen.

Tipp, falls möglich, lassen Sie die Übermittlung Ihrer Telefonnummer eingeschaltet, dies erleichtert eine schnellere Kommunikation bei notwendigen Rückrufen.

Tel.  Verkehrsüberwachung Wiesbaden: 0611.31 33 33 oder 0611.31 44 44

Tel.  Verkehrsüberwachung Mainz: 06131.12 21 81

Die vom AN Auszugsweise gemachten Hinweise zu gesetzlichen Vorschriften entsprechen nicht den Vollinhaltlichen Gesetzlichen Vorschriften. Rechtsverbindlich für den gesamten Vertrag und sonstiger Schriftverkehr ist ausschließlich der deutsche Text.

Hinweis gemäß § 33 BDSchG: Ihre Daten haben wir gespeichert. Die  Fa. Umzüge Hofmann versichert Ihnen, dass diese Daten ausschließlich zur Abwicklung des laufenden Auftrages, dem Verleihen von Haltverbotsschilder, genutzt werden, ggfls. bei Hinzuziehen weiterer Firmen, werden die Daten, die zum Verleihen von Haltverbotsschilder notwendig sind, an diese weitergegeben.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Privatpersonen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma
Umzüge Hofmann, Inhaber Bernd Hofmann,
D – 65527 Niedernhausen, St.-Michaels-Weg 4
Tel. 06127.99 11 79, eMail: info@Umzuege-Hofmann.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben  Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Schilderdienst Umzüge Hofmann
Inhaber Bernd Hofmann
Tel. Niedernhausen 06127.99 11 790
Tel. Wiesbaden 0611.44 33 88
eMail: info@Umzuege-Hofmann.de
www.Umzuege-Hofmann.de

Sie erreichen uns telefonisch
Mo. bis Sa. von 7:00 - 20:00 Uhr
oder Sie schicken uns eine eMail
Postanschrift:
D - 65527 Niedernhausen,
St.-Michaelsweg 4

 

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Stand 01.02.2024