Beschilderungsfirma Hofmann

Schilderverleih
von Halteverbotsschilder
für private Selbsteinrichter

Die Genehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone erhalten Sie in Hofheim bei der
Straßenverkehrsbehörde Hofheim
Stadtverwaltung - Magistzrat der Stadt Hofheim
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Tel. 06192.202-0 / 06192.202-291
Fax 06192.76 54 / 06192.202-5 291
eMail:
rathaus@hofheim.de
Link zum Online-Antragsformular auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufstellen von Halteverbotsschilder für einen Umzug:

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Die Bearbeitungszeit bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel zwei Wochen.

VZ 283-20 Absolutes Halteverbot Ende Rechte Seite

VZ 283-20 nach StVO
 Haltverbot Ende
Rechte Seite

Abholinformationen / Halteverbotsschilder selbst aufstellen.

AGB Halteverbot

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Halteverbotsschilder mieten / Info zu VZ

Impressum & Datenschutz

Schilder Bestellen

Für den Fall das Sie uns beauftragen möchten Warten Sie bitte mit der Beauftragung an uns nicht bis Sie von der Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung erhalten haben. Die Behörde benötigt für das Ausstellen oft mehrere Wochen. Wir benötigen 2 Tage Vorlaufzeit für das Herstellen der individuellen Datumsschilder (wann die Halteverbotszone gelten soll).

 

Ortsschild Hofheim am Taunus web
Wappen Hofheim web

Schilderdienst Umzüge Hofmann
 Wiesbaden
0611.44 33 88
eMail: info@Umzuege-Hofmann.de

Sie erreichen uns telefonisch
Mo. bis Sa. von 7:00 Uhr - 20:00 Uhr
oder schicken Sie uns eine E-Mail.

ein erschwinglicher Luxus
seit 1974 in Wiesbaden

Wir verleihen nur Halteverbotsschilder für private Selbsteinrichter.

Was wir nicht machen ist Halteverbotsschilder aufstellen / Halteverbotszonen einrichten.

  Sie können sich bei uns Schilder ausleihen.
Sie müssen sich diese selbst in Wiesbaden abholen (auch mit einem PKW möglich).
Hier können Sie sich vorher über Abholmodalitäten und Aufbauanleitung informieren.

VZ 283-10 nach StVO
 Haltverbot Anfang
Rechte Seite

VZ Warnkegel

Warnkegel

Stand 02.01.2024