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Straßenverkehrsbehörde Hofheim
Um Halteverbotsschilder aufstellen zu dürfen benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Diese können Sie selbst beantragen oder wir erledigen dies für Sie. Sie können das selbst entscheiden.
Stellen wir für Sie den Antrag, so berechnen wir Ihnen nur die Kosten der Straßenverkehrsbehörde, die Antragstellung durch uns ist ein kostenfreier Service für Sie.
Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Die Genehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone erhalten Sie in Hofheim bei der Straßenverkehrsbehörde Hofheim Stadtverwaltung - Magistzrat der Stadt Hofheim Chinonplatz 2 65719 Hofheim am Taunus Tel. 06192.202-0 / 06192.202-291 Fax 06192.76 54 / 06192.202-5 291 eMail: rathaus@hofheim.de Link zum Online-Antragsformular auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufstellen von Halteverbotsschilder für einen Umzug:
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Die Bearbeitungszeit bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel zwei Wochen.
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