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Straßenverkehrsbehörde Hochheim
Um Halteverbotsschilder aufstellen zu dürfen benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Diese können Sie selbst beantragen oder wir erledigen dies für Sie. Sie können das selbst entscheiden.
Stellen wir für Sie den Antrag, so berechnen wir Ihnen nur die Kosten der Straßenverkehrsbehörde, die Antragstellung durch uns ist ein kostenfreier Service für Sie.
Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Die Genehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone erhalten Sie in Hochheim vom Ordnungsamt, ordnungsamt@hochheim.de Kosten: € 40,00 Sachbearbeiter Herr Helmut SCHÖN, (Stellvertretender Amtsleiter) Tel. 06146.900-135 / Fax 06146 900-199 eMail: helmut.schoen@hochheim.de oder: Strassenverkehrsbehoerde@hochheim.de D - 65239 Hochheim am Main, Burgeffstraße 15, (Leuchter-Villa EG) Postanschrift: Magistrat der Stadt Hochheim am Main, Burgeffstr. 30 (Le Pontet-Platz) 65239 Hochheim am Main www.hochheim.de
Link zum Online-Antragsformular auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufstellen von Halteverbotsschilder für einen Umzug: https://formular-server.de/ALVA/findform?shortname=alva_p45_hoc&formtecid=3&areash ortname=HOC
Die Bearbeitungszeit bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen.
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