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Straßenverkehrsbehörde Idstein
Um Halteverbotsschilder aufstellen zu dürfen benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Diese können Sie selbst beantragen oder wir erledigen dies für Sie. Sie können das selbst entscheiden.
Stellen wir für Sie den Antrag, so berechnen wir Ihnen nur die Kosten der Straßenverkehrsbehörde, die Antragstellung durch uns ist ein kostenfreier Service für Sie.
Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Die Genehmigung zum Einrichten Ihrer Halteverbotszone erhalten Sie in Idstein beim Ordnungsamt Stadtverwaltung Idstein Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde König-Adolf-Platz 2 65510 Idstein Tel. 06126.78 - 0 / 06126.78 - 144 Fax 06126.78 - 820 eMail: Ordnungspolizei@Idstein.de
Erkundigen Sie sich bei: Ordnungsamt Tel. 06126.78 - 144 Frau Irmgard PÜTZ Tel. 06126.78 - 231 / Fax 06126.78 - 820 Kernzeit 8:00 - 12:00
Link zum Online-Antragsformular auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufstellen von Halteverbotsschilder für einen Umzug: https://www.idstein.de/rathaus-politik/buergerservice/rathaus-online/sicherheit-und-ordnung/verkehrsregelnde-massnahmen-gem.-45-stvo.pdf?cid=rwe
Im Antrag kreuzen Sie “gemäß beigefügtem Beschilderungsplan” an und nehmen vor Antragsstellung mit uns telefonischen Kontakt auf. Wir erstellen für unsere Kunden kostenfreie Beschilderungspläne.
Die Bearbeitungszeit bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel zwei Wochen.
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