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Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden
Um Halteverbotsschilder aufstellen zu dürfen benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Diese können Sie selbst beantragen oder wir erledigen dies für Sie. Sie können das selbst entscheiden.
Stellen wir für Sie den Antrag, so berechnen wir Ihnen nur die Kosten der Straßenverkehrsbehörde, die Antragstellung durch uns ist ein kostenfreier Service für Sie.
Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Seit 2020 betragen zum Beispiel in Wiesbaden die Gebühren einer Einzelgenehmigung mindestens € 50,--. Die Bearbeitungszeit einer Einzelgenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel zwei Wochen.
Für Wiesbaden können Sie über uns kurzfristig eine Genehmigung erhalten.
Hierbei handelt es sich um ein Meldeverfahren im Rahmen einer Jahresgenehmigung und nicht um die Beantragung einer Einzelgenehmigung. Der Vorteil liegt darin, dass wir nur das Einrichten einer HVZ mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Tagen anzeigen müssen.
Die Kosten für uns setzen sich um eine im Vorjahr zu entrichtende Jahresgebühr, zuzüglich einer Gebühr pro gemeldeter HVZ, Verwaltungskosten usw. zusammen. Unabhängig eines oftmals nicht Kostendeckenden Verfahrens berechnen wir dem AG hierfür pauschal € 40,-- für Gültigkeit der HVZ bis zu 3 Tagen und von € 70,-- bei einer Gültigkeit von 4 Tagen bis zu 7 Tagen und von € 90,-- bei einer Gültigkeit von 8 Tagen bis zu 30 Tagen. Es ist also nicht nur billiger, sondern geht auch schneller.
Die Genehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone erhalten Sie in Wiesbaden bei der Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden Gustav-Stresemann-Ring 15 65189 Wiesbaden Tel. 0611.31 84 95 Fax 0611.31 39 12 eMail: Strassenverkehrsbehoerde@wiesbaden.de
Link zum Online-Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde WI auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufstellen von Halteverbotsschilder für einen Umzug.
https://stadtverwaltung.wiesbaden.de:8443/civ.public/start.html?oe=00.00.WI.05.34.05.10&mode=cc&cc_key=UmzugHalt
Die Bearbeitungszeit bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel zwei Wochen.
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