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Straßenverkehrsbehörde Niedernhausen
Um Halteverbotsschilder aufstellen zu dürfen benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Diese können Sie selbst beantragen oder wir erledigen dies für Sie. Sie können das selbst entscheiden.
Stellen wir für Sie den Antrag, so berechnen wir Ihnen nur die Kosten der Straßenverkehrsbehörde, die Antragstellung durch uns ist ein kostenfreier Service für Sie.
Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Die Genehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone erhalten Sie in Niedernhausen vom Ordnungsamt Niedernhausen Wilrijkplatz 65527 Niedernhausen Tel. 06127.903 - 114 / 06127.903 - 133 Fax 06127.903 - 182 eMail: ordnungsbehoerde@niedernhausen.de
In Niedernhausen können Sie den Antrag formlos per eMail stellen (Mustervorlage). Der Antrag muß enthalten: Ihren Namen, Telefonnummer, eMail-Adresse, Straße und Hausnummer wo die Schilder gestellt werden sollen, Datum der Gültigkeit mit Uhrzeit von wann bis wann (volle Stunden) und für welchen Zweck die Halteverbotszone (z.B. Umzug) benötigt wird. Die Bearbeitungszeit bei der Straßenverkehrsbehörde beträgt in der Regel zwei Wochen.
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