Beschilderungsfirma
Einrichten von Ladezonen
für private Selbstumzieher

Made in Hessen

 Wiesbaden 0611.44 33 88
eMail: info@Umzuege-Hofmann.de

 Wir richten nur noch Halteverbotszonen für private Selbstumzieher, Neumöbelanlieferungen usw. ein.

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Halteverbot bestellen

Allgemeine Bedingungen für das Einrichten von Ladezonen / Abladezonen / Halteverbot für Umzüge (HVZ).

 

Die nachfolgenden Bedingungen werden bei Beauftragung / Bestellung einer Ladezone vollständig durch den Auftraggeber (im folgenden AG genannt) anerkannt.

Diese Bedingungen sollen als Grundlage für die Beauftragung des AG mit uns, der Fa. Umzüge Hofmann, für das Einrichten von Halteverbot für Umzüge dienen.

Abweichende Bedingungen des AG gelten nicht, auch wenn die Fa. Umzüge Hofmann diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen zum Einrichten von Halteverbot, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen  unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen / Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung oder Bestimmung treten gesetzliche Vorschriften.

Die Fa. Umzüge Hofmann kann andere mit der Einrichtung von Halteverbot beauftragen.

Umgangssprachlich spricht man oft von Parkverbot, Umzugsschilder oder einer Parkverbotszone, im Beamtendeutsch heißt es Haltverbot, Ladezone oder Abladezone, manchmal auch Halteverbotszone, wir wollen uns im Nachfolgenden  auf Halteverbot / Halteverbotszone oder das Kürzel HVZ für das Einrichten der Ladezone / Abladezone für Ihren Umzug einigen.

Sollten vom AG keine Angaben zur Länge der  Halteverbotszone gemacht werden, so wird Halteverbot auf einer Länge von 15 m eingerichtet. Fehlen Angaben zur Zeitspanne in der das Halteverbot gelten soll, so wird die Halteverbotszone von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgeschildert. Diese Zeit hat sich zur Durchführung eines Umzugs bewährt.

Mit der  Auftragsbestätigung zum Einrichten der Halteverbotszone erhalten Sie die Rechnung. Diese ist vorab auszugleichen!
Der Preis gilt für bis zu 9 Tagen (incl. Tag des Aufstellen und wieder Abräumen der Halteverbotszone)

Die Aufstellung eines Schrägaufzuges  bedarf einer gesonderten Genehmigung!

Die Fa. Umzüge Hofmann bestätigt schriftlich  die Annahme des Auftrages zum Einrichten der Halteverbotszone per eMail, an Werktagen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der schriftlichen Beauftragung zum Einrichten einer  Halteverbotszone durch den AG. Erst nach Versendung der Bestätigung zum Einrichten der Halteverbotszone gilt der Auftrag als angenommen. Sollten Sie innerhalb 24 Stunden von uns keine Nachricht erhalten haben, so schauen Sie zunächst in Ihrem Spamordner nach, ggf. rufen Sie uns an. Auch die spätere Korrespondenz, wie zum Beispiel die von Ihnen auszudruckende Beweissicherungsliste erfolgt per eMail.

Die Halteverbotszone wird von der Fa. Umzüge Hofmann, einige Tage vor dem Umzug, nach den behördlichen Vorgaben, ohne Gewähr für Erfolg, insbesondere bei zu kurzfristig erteiltem Auftrag, eingerichtet Der Gesetzgeber schreibt vor, die Verkehrszeichen mindestens 4 Werktage (Mo.-Sa.), (in Mainz 5 Tage), vor Beginn des Umzuges aufzustellen, wobei der Tag des Aufstellens und der Tag der Gültigkeit (Umzugstag) nicht zählt. Eine Kopie der Beweissicherungsliste geht Ihnen umgehend per eMail zu.

Da die Straßenverkehrsbehörden zuerst eine Prüfung der Örtlichkeiten und anschließende Antragsstellung vorschreiben, sollte die schriftliche Beauftragung des AG mindestens 6 Tage vorher bei der Fa. Umzüge Hofmann eingehen.

5 Dinge die den Preis der HVZ verändern können.
1.) Nach Beauftragung des AG zum Einrichten von Halteverbot nimmt die Fa. Umzüge Hofmann, vor dem Stellen der Verkehrszeichen, eine Ortsbesichtigung vor. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Stellen der Schilder nicht möglich oder entbehrlich ist, so berechnet die Fa. Umzüge Hofmann dem AG hierfür € 34,-- für das Besichtigen / der telefonischen Berichterstattung. Die Kosten für das Einrichten der Halteverbotszone entfallen dann, ein eventuelles Guthaben aus der Vorabüberweisung wird Ihnen dann erstattet.

2.) Nach der Vorabbesichtigung stellt die Fa. Umzüge Hofmann, wenn Sie es wünschen, bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einrichten der Halteverbotszone. Im Falle der (sehr seltenen)  Ablehnung der Behörde, wird der AG telefonisch informiert, die Kosten für die Antragsstellung (Verwaltungsaufwand) werden dem AG von der Fa. Umzüge Hofmann  mit  € 15,-- zuzüglich der Kosten für die Vorabbesichtigung, in Rechnung gestellt und mit der Vorauskasse verrechnet / rückerstattet.

3.) Auf Ihren Wunsch stellen wir für Sie bei der Straßenverkehrsbehörde den Genehmigungsantrag. Auf die Höhe der Genehmigungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde haben wir keinen Einfluss, sie sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Seit 2020 betragen in Wiesbaden die Gebühren € 50,--. Die Bearbeitungszeit einer Genehmigung beträgt in der Regel zwei Wochen.
Für Wiesbaden können Sie über uns kurzfristig zum selben Preis wie bei der Straßenverkehrsbehörde, ohne Zuschlag, die Genehmigung erhalten.

4.) In einigen Orten wie zum Beispiel Mainz wird beim Aufstellen von Halteverbotsschildern auf Bewirtschafteten Parkflächen, dies sind Parkflächen, die gebührenpflichtig sind, von der Straßenverkehrsbehörde ein Parkgebührenausfall erhoben.
Diese Gebühr wird Ihnen gesondert zusätzlich weiter berechnet und wird Ihnen an Hand des Gebührenbescheides der Straßenverkehrsbehörde belegt
In Mainz wird zur Zeit € 11,-- pro Pkw Parkplatz, der abgesperrt wird, und pro Tag, an dem der Umzug stattfindet.
Für in Mainz einzurichtende HVZ erheben wir einen Zuschlag von € 20.-- für erhöhten Verwaltungsaufwand.

5.) Sollte das Stellen von zusätzlichen Verkehrszeichen notwendig werden, z.B. Zeichen 283-30 StVO bei extrem langen Ladezonen z.B. für LKW + Anhänger, zusätzliches einrichten von absolutem Halteverbot auf der gegenüberliegenden Seite usw. so wird für jedes weitere Schild, inkl. Mast und 2 Bodenplatten, € 36,-- berechnet. Der Preis gilt für Halteverbot für bis zu 9 Tagen (incl. Tag des Aufstellens und wieder Abräumen der Halteverbotszone).

Die von der Fa. Umzüge Hofmann erstellte Beweissicherungsliste (gegebenenfalls Ihnen sonstige von uns übergebene Anträge / Genehmigungen, etc.) muss am Umzugstag im LKW vorgehalten werden. Sollte die  Halteverbotszone am Umzugstag mit Fremdparkern zugeparkt sein und diese Sie in der Durchführung Ihres Umzugs behindern, so finden Sie auf der  Beweissicherungsliste im oberen Rechten Teil, eine soweit vorhandene Telefon-Nummer der Straßenverkehrsbehörde / Verkehrsüberwachung, wohin Sie sich wenden können (Halterermittlung oder abschleppen lassen).

Sollten die von der Fa. Umzüge Hofmann aufgestellten Halteverbotsschilder durch Dritte verschoben oder gar entwendet werden, so haftet die  Fa. Umzüge Hofmann nicht für dadurch entstehende Schäden / Folgeschäden. Sollte der AG einen Verlust / Fehlstellung der Halteverbotsschilder feststellen, so sollte er unverzüglich telefonisch Kontakt mit der  Fa. Umzüge Hofmann aufnehmen, wir werden dann versuchen, möglichst umgehend, für den AG kostenfrei eine neue Halteverbotszone einzurichten.

Die Verkehrszeichen dürfen ohne Warnbake nur auf dem Gehweg oder den Parkflächen (nicht auf der Fahrbahn) aufgestellt werden! Eine Veränderung, Umstellen, Bekleben, Beschriften, etc.  der von uns aufgestellten Schilder ist ohne vorherige Rücksprache mit uns nicht zulässig!

So führt z.B. das Umstecken der Schilder parallel zu den rechteckigen Bodenplatten zu einer drastischen Reduzierung der Windlastaufnahme, die Halteverbotsschilder können schon bei geringstem Wind umkippen! Die Bodenplatten sind rechteckig, nicht quadratisch, die Windlast wirkt auf die Verkehrszeichen, deshalb dürfen die Verkehrszeichen nie parallel zu den Längsseiten der Bodenplatten und nie in das große Aufnahmeloch eingesteckt werden!

Lassen Sie bitte auch nach dem Umzug die Schilder so stehen wie von uns aufgestellt! Die Schilder werden von uns automatisch abgeholt.


Hinweis gemäß § 33 BDSchG: Ihre Daten haben wir gespeichert. Die  Fa. Umzüge Hofmann versichert Ihnen, dass diese Daten ausschließlich zur Abwicklung des laufenden Auftrages, dem Einrichten einer  Halteverbotszone für Ihren Umzug, genutzt werden, ggfl. bei Hinzuziehen weiterer Firmen, werden die Daten die zum Einrichten des Halteverbots notwendig sind, an diese weitergegeben. Hierüber werden Sie vorher schriftlich informiert und Ihr Einverständnis wird vorher eingeholt.



Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Privatpersonen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma
Schilderdienst Umzüge Hofmann,
Inhaber Bernd Hofmann
D – 65527 Niedernhausen,
St.-Michaelsweg 4
Tel. 06127.99 11 79
eMail: info@Umzuege-Hofmann.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben  Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Schilderdienst Umzüge Hofmann
Inhaber Bernd Hofmann
Tel. Niedernhausen 06127.99 11 790
Tel. Wiesbaden 0611.44 33 88
eMail: info@Umzuege-Hofmann.de
www.Umzuege-Hofmann.de

Sie erreichen uns telefonisch
Mo. bis Sa. von 7:00 - 20:00 Uhr
oder Sie schicken uns eine eMail
Postanschrift:
D - 65527 Niedernhausen,
St.-Michaelsweg 4

 

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Stand 04.11.2023